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Rubrik | Feuerwehrverbände | zurück | ||
Thema | Feuerwehr und Altersgrenzen | 21 Beiträge | ||
Autor | Samu8el 8S., Göttingen / Niedersachsen | 693451 | ||
Datum | 21.08.2011 10:01 MSG-Nr: [ 693451 ] | 5994 x gelesen | ||
Zur Situation in Niedersachsen: Für Mitglieder der freiwilligen Feuerwehren gilt die Altersbegrenzung vom 62. Lebensjahr. (NBrandSchG - Zweiter Teil, §11 Absatz 2) Für Orts-und Gemeinebrandmeister endet die Amtszeit mit dem vollenden des 62. Lebensjahres bzw. nach Ablauf des Monats in dem das 62. Lebensjahr vollendet wird. (NBrandSchG - Zweiter Teil, §21 Absatz 5) Für Regierungsbrandmeister endet die Amtszeit mit dem vollenden des 65. Lebensjahres bzw. nach Ablauf des Monats in dem das 65. Lebensjahr vollendet wird. (NBrandSchG - Vierter Teil, §21 Absatz 2) Für Beamte im feuerwehrtechnischen Dienst endet die Dienstzeit mit dem vollenden des 60. Lebensjahres. Ob das nun auch für spezielle Funktionsträger gilt weiß ich leider nicht. (NBG - Sechster Teil, §115 Absatz 1) Weitere Infos hab ich bisher nicht gefunden zu dem Thema. | ||||
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