Rubrik | Feuerwehrverbände |
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Thema | Feuerwehr und Altersgrenzen | 21 Beiträge |
Autor | Hein8ric8h B8., Osnabrück / Niedersachsen | 693475 |
Datum | 21.08.2011 12:48 MSG-Nr: [ 693475 ] | 5977 x gelesen |
Örtliche Einsatzleitung
Technische Einsatzleitung
1. Truppmann
2. Teleskopmast(bühne)
Hallo,
das ist so nicht ganz richtig:
Geschrieben von Ulrich Cimolino
heute: FF: 62"Funktionsträger": (BBM 65)
Nicht BBM (Bezirksbrandmeister) sondern RBM (Regierungsbezirksbrandmeister) bis 65
Geschrieben von Ulrich Cimolino
ABER:
Darüber hinaus gibt es aber eine recht drollige Entwicklung: Altergrenzen sind relativ.
...Altgediente Führungskräfte bleiben durchaus länger Mitglieder der ÖEL, TEL, SG-Kommandos, z.B. als Schriftführer (inkl. Rederecht), Ausbilder TM etc. mit der Begründung, dass sie dies ja noch könnten, nicht körperlich fordert und ausserdem eh keine so richtige Einsatzfunktion ist, sie ihre Erfahrung einbringen könnten und andere/jüngere damit entlasten.
Wie nennt man das, "örtliche Gegebenheiten"?
Nach dem Brandschutzgesetz können das nur aktive Feuerwehrangehörige sein und deren Tätigkeit endet mit Ablauf des Monats, in dem er/sie 62 wird.
Gruß
Heinrich
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