Hallo Carsten,
der Grund für das THW jetzt auf einmal Geld verlangen zu müssen, ist ein Urteil des BGH in Verbindung von Änderung der Abrechnungsvorgaben bei der Erarbeitung des THW Gesetzes durch einzelne Bundesländer im Bundesrat.
Damit ist das THW gezwungen entstehende Kosten nicht mehr direkt mit den Begünstigten , oder deren Versicherungen abzurechnen, sondern mit dem Anforderer, der sich die Kosten dann beim Begünstigten einfordern muss ( eventuell zusammen mit den eigenen Forderungen )
Damit haben die Verwaltungen der Anforderer, dann einen Mehraufwand im vergleich zu früher. Das dieser Mehraufwand, manches mal gescheut wird ist verständlich. Es bleibt aber nicht zu vergessen, das THW wird die Kosten niederschlagen wenn der Anforderer von Gesetzes wegen keine Rechnung stellen kann ( z.b. die Feuerwehr bei einem Brand ).
Hier ist also erstmal ein Gespräch zusuchen, um auszuloten was geht und was nicht geht.
Gruß Philip
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