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Technisches Hilfswerk
RubrikTHW zurück
ThemaTrottel Holen Wasser vs Löschpatschen6 Beiträge
AutorThor8ste8n S8., Sankt Augustin / NRW693842
Datum24.08.2011 09:46      MSG-Nr: [ 693842 ]4090 x gelesen

Geschrieben von Philip KochEs bleibt aber nicht zu vergessen, das THW wird die Kosten niederschlagen wenn der Anforderer von Gesetzes wegen keine Rechnung stellen kann ( z.b. die Feuerwehr bei einem Brand ).

@Philip
Nicht WIRD, sondern KANN (vgl. THWG §6 Abs.1, Satz 2). Ich habe gehört das es wohl in NRW zzt. anders läuft als z.B. wohl in HE/RP/SL. vgl. auch Diskussion im Extranet.

Grüße



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 24.08.2011 08:00 ., Dinslaken
 24.08.2011 08:56 Mich7ael7 L.7, Dausenau
 24.08.2011 09:11 ., Frankfurt
 24.08.2011 09:14 Phil7ip 7K., Saarbrücken
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