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Rubrik | Öffentlichkeitsarbeit | zurück | ||
Thema | Feuerwehr als Wahlhelfer für eine Partei? | 27 Beiträge | ||
Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 694177 | ||
Datum | 28.08.2011 10:52 MSG-Nr: [ 694177 ] | 8145 x gelesen | ||
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hallo, Geschrieben von Mathias Wille Ich denke, das geht für eine zur Unparteilichkeit verpflichtete Organisation wie die Feuerwehr dann doch etwas zu weit. wenn eine Feuerwehr (als kommunale Organisation bzw. der Feuerwehr-Verein) bei so was erkenntbar eingebunden ist gebe ich dir recht. Hier ist aber die Feuerwehr "allgemein" dargestellt. Die "Feuerwehr", die Einsatzkleidung bzw. die Feuerwehrfahrzeuge an sich ist rechtlich nicht geschützt. So kann z.B. eine Firma das Bild eines Feuerwehrangehörigen für die eigene Werbung ohne Probleme verwenden. Solange da z.b. das Wappen einer Gemeinde oder der Schriftzug "Feuerwehr XYZ" nicht mit abgebildet dürfen die das tun. MkG Jürgen Mayer Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de | ||||
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