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Thema | Mitführung von Benzin/Diesel | 26 Beiträge | ||
Autor | Udo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg | 694308 | ||
Datum | 29.08.2011 11:38 MSG-Nr: [ 694308 ] | 13771 x gelesen | ||
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Nunja, in 50% aller Fahrten brauchst du dir bei der Feuerwehr ja keine Gedanken zu machen, wegen ADR 1.1.3.1 e) bzw. ADR 1.1.3.1 d). Weitere 49,9 % aller Fahrten können im Rahmen von ADR 1.1.3.1 c) abgehandelt werden. Probleme machen somit faktisch nur die vereinzelten Fahrten zu internen oder externen Versorgung. Beförderungspapier brauchst du in der Regel nicht (Nr. 18 GGAV ist anwendbar). Wenn wir jetzt noch berücksichtigen, wie groß die Chance auf eine polizeiliche Kontrolle ist ... Kein Wunder also, das sich darüber niemand Gedanken macht. Umso größer ist dann das Geschrei, wenn dann mal doch ein MTW mit ungesicherten Atemluftflaschen auf dem Weg zur Atemschutzwerkstatt in eine Kontrolle gerät und beanstandet wird ... Oder bei einer HiOrg der Bereitschaftsleiter in einer Kontrolle mit ungesicherten (leeren) Sauerstoffflaschen auffällt ... Beste Grüße Udo Burkhard ----------------------------------- schau mal rein: www.KatS-Handbuch.de www.arbeitsschutz-im-ehrenamt.de | ||||
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