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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaPflicht zur Fremdbergung20 Beiträge
AutorThom8as 8W., Glauchau / Sachsen694835
Datum02.09.2011 11:08      MSG-Nr: [ 694835 ]4457 x gelesen

Geschrieben von Thomas Middeke
Davon ausgehend das sein Freund sowohl zeitlich als auch materiell dazu in der Lage ist die Bergung durchzuführen (Umweltschutz, klar), darf die Polizei eine Eigenbergung verbieten ?

Geschrieben von Andreas Becker
In dem Fall m.M. nach nein.

Sofern sich aus der Bergung des Bekannten keine Gefährdung für die Umwelt ableiten lässt und er dazu das nötige Equipment zur Verfügung hat, bin ich der Meinung, dass die Pol. das nicht verbieten kann.

Weiterhin stellt sich die Frage, ob die alarmierte FW über ausreichend "geeignetes" Equipment verfügt? Ist ein RW o.ä. mit Winde das geeignetste Fahrzeug um den Boliden aus dem Fluss zu ziehen oder wäre ein Fahrzeug mit Kran doch geeigneter?

Bleibt ja immer noch die Frage, wie es unter dem Fahrzeug im kühlen Nass aussieht? Besteht die Gefahr einer Gefährdung für die Umwelt, wenn der Karren einfach so "rausgezerrt" wird? Können die Freunde in grün oder jetzt blau das vom trockenen Ufer aus abschließend und ausreichend beurteilen? Ich denke nein - und daher wäre ein Anderer, der ne Winde an einem Fahrzeug hat, mindestens genauso gut geeignet wie die örtliche FW mit eben auch nur dieser Technik.


mit kameradschaftlichem Gruß

Thomas

P.S. Da es anscheinend notwendig ist - das ist alles meine eigene Meinung und nicht die irgend eines Anderen ...

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