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Ausschuss Feuerwehrangelegenheiten, Katastrophenschutz und zivile Verteidigung des Arbeitskreises V der Innenministerkonferenz
RubrikAtemschutz zurück
ThemaEfassung Temperaturaufschlag Atemschutzgerät14 Beiträge
AutorLars8 T.8, Oerel / Niedersachsen695294
Datum06.09.2011 10:02      MSG-Nr: [ 695294 ]4121 x gelesen

Geschrieben von Sascha Heinrich
Laut Herstellerangabe muss z.B. der Lungenautomat der Fa. Dräger nach einem Temperaturaufschlag über 60 °C (Kerntemperatur) zum Hersteller zur Überprüfung eingeschickt werden. Dies ist mein momentaner Wissensstand.
Rührt Dein Wissensstand eventuell da her?!
Hinweise für den Umgang mit Pressluftatmern der Feuerwehren nach thermischer Belastung Sicherheitshinweise

Weil da steht drin
Geschrieben vom AFKzV
die Atemschutzgeräte nur in einem Temperaturbereich (Umgebungstemperatur) von 30°C bis + 60°C geprüft werden und für diesen zugelassen sind

Hab gestern noch mal im Gerätewart-Handbuch für die Lungenautomaten der PSS-Serie nachgeschaut und zumindest darin keine Hinweise auf die Einsendung nach einer bestimmten Temperaturbeaufschlagung gefunden....

Eigentlich kann man ja nichts falsch machen, wenn man entsprechend der Hinweise für die Praxis zur Wiederherstellung der Einsatzbereitschaft von Pressluftatmern
der Feuerwehr und Hilfeleistungsorganisationen
(Rundschreiben DGUV) vorgeht...


Gruß
Lars

"Nutze Deine Fähigkeiten, beschränke Dich nicht auf Zuständigkeiten. "
J. Dalhoff

****************************************************************************
Natürlich gebe ich hier nur meine eigene, persönliche Meinung wieder.
Wer meint, meine Worte irgendwo drucken oder zitieren zu müssen, möge mich vorher fragen.

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 05.09.2011 14:49 Seba7sti7an 7H., Augsburg
 05.09.2011 18:50 ., Bad Hersfeld
 06.09.2011 09:18 Knut7 K.7, Nordendorf
 06.09.2011 09:27 Lars7 T.7, Oerel
 06.09.2011 19:08 ., Bad Hersfeld
 06.09.2011 19:44 Lars7 T.7, Oerel
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