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Rubrik | Atemschutz | zurück | ||
Thema | Efassung Temperaturaufschlag Atemschutzgerät | 14 Beiträge | ||
Autor | Lars8 T.8, Oerel / Niedersachsen | 695294 | ||
Datum | 06.09.2011 10:02 MSG-Nr: [ 695294 ] | 4121 x gelesen | ||
Geschrieben von Sascha Heinrich Laut Herstellerangabe muss z.B. der Lungenautomat der Fa. Dräger nach einem Temperaturaufschlag über 60 °C (Kerntemperatur) zum Hersteller zur Überprüfung eingeschickt werden. Dies ist mein momentaner Wissensstand. Rührt Dein Wissensstand eventuell da her?! Hinweise für den Umgang mit Pressluftatmern der Feuerwehren nach thermischer Belastung Sicherheitshinweise Weil da steht drin Geschrieben vom AFKzV die Atemschutzgeräte nur in einem Temperaturbereich (Umgebungstemperatur) von 30°C bis + 60°C geprüft werden und für diesen zugelassen sind Hab gestern noch mal im Gerätewart-Handbuch für die Lungenautomaten der PSS-Serie nachgeschaut und zumindest darin keine Hinweise auf die Einsendung nach einer bestimmten Temperaturbeaufschlagung gefunden.... Eigentlich kann man ja nichts falsch machen, wenn man entsprechend der Hinweise für die Praxis zur Wiederherstellung der Einsatzbereitschaft von Pressluftatmern der Feuerwehr und Hilfeleistungsorganisationen (Rundschreiben DGUV) vorgeht... Gruß Lars "Nutze Deine Fähigkeiten, beschränke Dich nicht auf Zuständigkeiten. " J. Dalhoff **************************************************************************** Natürlich gebe ich hier nur meine eigene, persönliche Meinung wieder. Wer meint, meine Worte irgendwo drucken oder zitieren zu müssen, möge mich vorher fragen. | ||||
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