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Rubrik | Werk-/Betriebsfeuerwehr | zurück | ||
Thema | Suche Weisung/Reglement für die Nutzung des Kdo-Wagen | 7 Beiträge | ||
Autor | Volk8er 8L., Erlangen / Bayern | 695764 | ||
Datum | 11.09.2011 19:38 MSG-Nr: [ 695764 ] | 3263 x gelesen | ||
Hallo Andy, wir hatten ja schon mal über das Thema gesprochen. Bei uns ist es ja so geregelt: Der "diensthabende Brandmeister" muß so wohnen, dass er die Einsatzstelle binnen 10 Minuten erreichen kann. In der Zeit des Alarmdienstes darf das "Stadtgebiet" nicht verlassen werden. KdoW steht während der Alarmdienstzeit zur Verfügung - auch wenn du privat zum Bäcker etc. fährst. Bedeutet auch auf dem Markt zum Obst kaufen fährst Du mit dem KdoW... Schließlich mußt Du ja auch mal was essen... Spesen gibt es bei uns in Form einer sog. Rufbereitschaftspauschale pro Jahr für den Kreis der "Brandmeister vom Dienst" Noch Fragen ? Gruß Volker ..natürlich gebe ich hier nur meine ganz persönliche Meinung kund... | ||||
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