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Kommandowagen
RubrikWerk-/Betriebsfeuerwehr zurück
ThemaSuche Weisung/Reglement für die Nutzung des Kdo-Wagen7 Beiträge
AutorVolk8er 8L., Erlangen / Bayern695764
Datum11.09.2011 19:38      MSG-Nr: [ 695764 ]3263 x gelesen

Hallo Andy,

wir hatten ja schon mal über das Thema gesprochen. Bei uns ist es ja so geregelt:
Der "diensthabende Brandmeister" muß so wohnen, dass er die Einsatzstelle binnen 10 Minuten erreichen kann.
In der Zeit des Alarmdienstes darf das "Stadtgebiet" nicht verlassen werden.
KdoW steht während der Alarmdienstzeit zur Verfügung - auch wenn du privat zum Bäcker etc. fährst. Bedeutet auch auf dem Markt zum Obst kaufen fährst Du mit dem KdoW... Schließlich mußt Du ja auch mal was essen...
Spesen gibt es bei uns in Form einer sog. Rufbereitschaftspauschale pro Jahr für den Kreis der "Brandmeister vom Dienst"

Noch Fragen ?
Gruß
Volker


..natürlich gebe ich hier nur meine ganz persönliche Meinung kund...

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 07.09.2011 22:39 Andy7 S.7, Rheinfelden / CH
 11.09.2011 19:38 Volk7er 7L., Erlangen
 11.09.2011 20:38 Andr7eas7 R.7, Stuttgart
 11.09.2011 21:50 Fabi7an 7 L.7, Edemissen
 12.09.2011 10:34 Volk7er 7L., Erlangen
 13.09.2011 16:33 Sven7 B.7, Peine
 15.09.2011 20:21 Andy7 S.7, Rheinfelden / CH

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