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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Warten auf Straßenmeisterei - Kostenpflichtig? | 64 Beiträge | ||
Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 696115 | ||
Datum | 14.09.2011 16:06 MSG-Nr: [ 696115 ] | 11842 x gelesen | ||
Geschrieben von Adolf Huber Und wie begründe ich die Ablehnung dieser Amtshilfe? Die Amtshilfe kann nur abgelehnt werden, wenn um Amtshilfe ersucht wurde. Sollte dieses Erfolgt sein, dann wird man dieser vermutlich nachkommen müssen, da man dies kann. Doch dürfte der zu zahlende Verdienstausfall dann der Pol in Rechnung zu stellen sein. MkG Marc | ||||
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