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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Warten auf Straßenmeisterei - Kostenpflichtig? | 64 Beiträge | ||
Autor | Stef8an 8S., Göttingen / Niedersachsen | 696197 | ||
Datum | 15.09.2011 12:39 MSG-Nr: [ 696197 ] | 11030 x gelesen | ||
Hallo, bevor der Thread gänzlich ins OT der Polizeischelte abwandert möchte ich für die Einblicke in die rechtlichen Spielarten zwischen den verschiedenen Bundesländern danken, die er zum Thema "Verkehrsabsicherung nach VU" gebracht und ermöglicht hat. Demnach hat die Polizei in RLP tatsächlich in diesem Bereich eine eigene (Voll-) Zuständigkeit, die in Niedersachsen nun einmal fehlt. So ist eine Besonderheit im Zusammenhang mit der Ausgangsfrage natürlich, ob die Amtshilfe letztlich der Polizei im Rahmen derer Eilzuständigkeit oder nicht doch der Strassenmeisterei erbracht wird -und wie da der Anforderungsweg wäre. Im Ergebnis natürlich rechtliche Sophisterei, die draussen auf der Straße erst einmal aussen vor bleibt. Zur Frage der Kostenbelastung könnte eine Abrechnung der Auslagen nach § 8 Abs. 1 Satz 2 VwVfG gegenüber der (rechtlich) ersuchenden Behörde Erfolg versprechen. Gibt es eine passende Kostensatzung, wäre die Abrechnung gegenüber dem Dritten (Unfallverursacher) nach § 8 Abs. 2 VwVfG angezeigt. Mit freundlichen Grüßen Stefan | ||||
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