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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | rechtliche Verpflichtung bei Vorliegen einer Straftat? | 52 Beiträge | ||
Autor | Dani8el 8S. 8P., Westhofen /Rheinland-Pfalz / Rheinland-Pfalz | 696611 | ||
Datum | 20.09.2011 15:32 MSG-Nr: [ 696611 ] | 9452 x gelesen | ||
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Hallo, mir wäre das so was von egal, echt!! Ob ich rechtlich dazu befugt bin oder nicht, das ist so typisch für uns. Konsequenzen für mich als Freiwilliger? -Abmahnung?- gehe ich gerne ein! Ich könnte nach so einer Sache nicht mehr richtig schlafen, und das Argument ich "darf das nicht", da könnte ich brechen! Ich denke als Feuerwehr"beamte" ist man verpflichtet eine Straftat zur Anzeige zu bringen, bzw. zu melden. Falls sie nicht die Schweigepflicht tangieren, jedoch würde mich das in diesem Fall auch eher weniger interessieren! MfG. Daniel | ||||
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