News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | rechtliche Verpflichtung bei Vorliegen einer Straftat? | 52 Beiträge | ||
Autor | Bern8har8d G8., München / Bayern | 696625 | ||
Datum | 20.09.2011 16:57 MSG-Nr: [ 696625 ] | 8588 x gelesen | ||
Infos: | ||||
Ich glaube, dass es diesbezüglich auch relevant ist, dass man mit einer Inkenntnissetzung der Polizei eine derartige Straftat in Zukunft verhindern kann. Wer einmal sein Kind derartig schlägt, der könnte es auch wieder tun. Und hinterher will keiner was gewußt haben. Also Polizei muss meiner Meinung nach informiert werden!!! Es handelt sich hier ausschließlich um meine private Meinung. Sie kann durchaus von der meines Arbeitgebers, und/oder Vorgesetzten abweichen. Dies ist weder beabsichtigt, noch als beabsichtigt anzusehen. | ||||
<< [Master] | antworten | >> | ||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|