Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | rechtliche Verpflichtung bei Vorliegen einer Straftat? | 52 Beiträge |
Autor | Jan 8K., Niederlungwitz / Sachsen | 696637 |
Datum | 20.09.2011 18:17 MSG-Nr: [ 696637 ] | 8379 x gelesen |
Infos: | 20.09.11 Schweigepflicht, Zeugnisverweigerungsrecht und Zeugnispflicht von Feuerwehrangehörigen
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N´abend!
Geschrieben von Daniel S. Parkermir wäre das so was von egal, echt!! Ob ich rechtlich dazu befugt bin oder nicht, das ist so typisch für uns.
Konsequenzen für mich als Freiwilliger? -Abmahnung?- gehe ich gerne ein!
Ich könnte nach so einer Sache nicht mehr richtig schlafen, und das Argument ich "darf das nicht", da könnte ich brechen!
Da bin ich 100% bei dir.
ABER:
Du musst dir auch 100% sicher sein das das Kind NIE wieder in der Familie landet!
Denn beim Dem, was dann für die "Familie" losgeht, ruft der "Vater" (andere Namen dafür zu schreiben verbietet der Anstand, wobei mir der Gedankengang des Kam. aus Niederöstereich auch gefällt!) nie wieder den Rettungsdienst, auch wenn das Kind (oder eins seiner Geschwister?) das nötig hat!
Das klingt hart, ist aber zu bedenken.
Solche "Eltern" wegzusperren und den Schlüssel wegzuschmeißen ist bei der dt. Rechtsprechung nicht (und das ist schon aufgerundet) wahrscheinlich.
Gruß Jan
... immer nur meine Meinung die hier geschrieben ist!
... angemeldete User dürfen Schreibfehler behalten wenn sie welche finden, unangemeldete Leser dürfen mich gern darauf ansprechen! ;-)
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