Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | rechtliche Verpflichtung bei Vorliegen einer Straftat? | 52 Beiträge |
Autor | Stef8an 8B., Lincoln / Nebraska (USA) | 696797 |
Datum | 21.09.2011 19:50 MSG-Nr: [ 696797 ] | 7713 x gelesen |
Infos: | 20.09.11 Schweigepflicht, Zeugnisverweigerungsrecht und Zeugnispflicht von Feuerwehrangehörigen
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Geschrieben von Michael BayerSind wir soweit? Wir schauen weg, schieben die Verantwortung weiter nur um nicht selbst tätig werden zu müssen?
Nein. Aber genau DAS ist der legale Weg, den nichtaerztliches Personal gehen kann, wenn es sich mit einer solchen Problematik befasst. Ob es nun gefaellt oder nicht. Und dieser Weg sollte auf jedem Fall jedem Bekannt sein.
Das gilt uebrigens auch fuer andere Dinge, wie das Melden meldepflichtiger Krankheiten nach IfSG.
Geschrieben von Michael BayerEs geht doch letztendlich, in dem Beispiel, um die Gesundheit eines Kindes! Kindesmisshandlung wird im Allgemeinen als eins der schändlichsten Verbrechen angesehen. Und dann hoffen wir, dass die anderen die Anzeichen für die Straftat sehen. Ich könnte es vor mir nicht verantworten, die Hinweise auf eine solche Straftat gesehen und nichts Unternommen zu haben. Etwas Zivilcourage sollten wir doch noch haben.
Bei allem emotionalen Getue sollte wir aber trotzdem immer noch die fachliche Diskussion nicht aus den Augen lassen. Ich sehe fuer mich persoenlich durchaus die Moeglichkeit, unter Inkaufnahme von Problemen so etwas zu melden. Das muss aber jeder fuer sich entscheiden und man sollte sich vorher mal zwei bis drei Gedanken gemacht und ueber Alternativen nachgedacht haben.
Denn es bleibt immer noch eine Straftat und es kann, sollten sich die Vorwuerfe als falsch heraus stellen, zu unglaublich schlimmen Dingen fuer die betroffenen Fuehren. Ich moechte ebenso nicht die (unnoetige, unrechtmaessige) Trennung von Kindern und Eltern auf dem Gewissen haben, weil ich mich als eigener Arroganz ueber geltendes Recht hinweg gesetzt habe.
Wir haben durch unsere Taetigkeit nunmal zwangslaeufig Einblicke in Dinge, die eben nicht oeffentlich sind. Und die Schweigepflicht gibt es auch nicht ohne Grund.
Also bitte auf dem Teppich bleiben.
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MfG
Stefan
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