Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | rechtliche Verpflichtung bei Vorliegen einer Straftat? | 52 Beiträge |
Autor | Andr8eas8 S.8, Lampertheim-Hofheim / Hessen | 696858 |
Datum | 22.09.2011 06:33 MSG-Nr: [ 696858 ] | 7648 x gelesen |
Infos: | 20.09.11 Schweigepflicht, Zeugnisverweigerungsrecht und Zeugnispflicht von Feuerwehrangehörigen
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Guten Morgen!
Geschrieben von Stefan BrüningDenn es bleibt immer noch eine Straftat und es kann, sollten sich die Vorwuerfe als falsch heraus stellen, zu unglaublich schlimmen Dingen fuer die betroffenen Fuehren.
Erinnert sich noch jemand an den riesengroß zum "Wormser Mißbrauchsskandal" aufgebauschten Fall eben in Worms, bei dem sich bei der Verhandlung rausstellte, dass es diese Mißbräuche nie gegeben hat? Oder hat jemand noch den Prozess um die Geschehnisse in der "Tosa-Klause" in Saarbrücken in Erinnerung? Auch da wurde ein Skandal angenommen, es gab ein riesiges "Blätterrauschen" in der Presse und am Schluß stellte sich heraus, dass man die Angeklagten freisprechen musste...
"Eier in der Hose haben" ist schön und gut, aber ich habe persönlich (ev. kennen einige meinen beruflichen Hintergrund) jemanden erlebt, der "nur" wegen eines Mißbrauchsvorwurfes einer Kollegin 5 Jahre Haft absitzen musste. Was nutzt es ihm nun, nach den verbüßten fünf Jahren, dass man ihn im Wiederaufnahmeverfahren freigesprochen hat?
Bitte auch mal - bei aller verständlichen und nachvollziehbaren emotionalen Beteiligung - die andere Seite sehen...
MfG
Andreas
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