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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | rechtliche Verpflichtung bei Vorliegen einer Straftat? | 52 Beiträge | ||
Autor | Thom8as 8K., Hermeskeil / Rheinland-Pfalz | 696865 | ||
Datum | 22.09.2011 08:59 MSG-Nr: [ 696865 ] | 7612 x gelesen | ||
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Hallo Andreas, ich denke, es geht in dieser Diskussion nicht so sehr um Missbrauch, sondern um Misshandlung der Kinder. Missbrauch wird der RD wohl seltenst feststellen können. Ansonsten gebe ich Dir natürlich Recht. Kenne beide Fälle, sowohl Worms als auch Burbach. In Worms war wohl alles ein Lügengericht, im Falle der Tosa-Klause unterblieb die Verurteilung aus verschiedenen Gründen, auf keinen Fall aber wegen der erwiesenen Unschuld der Beschuldigten. MfG, Thomas Dies ist ausschließlich meine private Meinung | ||||
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