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Rubrik | Jugendfeuerwehr | zurück | ||
Thema | Jugendliche unter 16 bei Einsätzen | 95 Beiträge | ||
Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 697174 | ||
Datum | 26.09.2011 21:13 MSG-Nr: [ 697174 ] | 20743 x gelesen | ||
Guten Abend Geschrieben von Ulrich Cimolino . Das Mindestalter für Soldaten (und m.W. auch für etliche Länderpolizeien) beträgt zum Zeitpunkt des Dienstbeginns volle 17 Jahre. Ich nehme an, dass 17 jährige Polizeianwärter bzw. Bundeswehrrekruten durchaus mit der Ausbildung für ihre Tätigkeitbeginnen aber noch nicht an Polizei- oder Kampfeinsätzen teilnehmen ? Wenn das so ist dann denkt sich dies mit der z.Zt. in BaWü bestehenden Regelung dass man mit 17 Jahren in die Ein´satzabteilung eintreten/überwechsel und die Truppmannausbildung beginnen und ab 18 an Einsätzen teilnehmen kann. das kann so sein, ich kenne aber zumindest von meiner eigenen Jugend und meinen Freunden ausreichend Hinweise die eher auf das Gegenteil hindeuten (und das wird durch gelegentliches Sehen von heutigen Baustellen o.ä. eher bestätigt)... i.d.R. werden Auszubildende nach einen Stufen-Lehrplan ausgebildet und von bestimmten Personen dafür angeleitet und auch überwacht, in regelmäßigen Abständen wird deren Ausbildung überprüft (Zwischenprüfung, Berichtshefte etc.). Ähnlich aufgebaut sehe ich auch die FW-Ausbildung an; allerdings sehe ich Probleme die Anleitungs- und Aufsichtsfunktion in FW-Einsätzen immer zu gewährleisten. Wieso haben wir kein Problem damit, Leute ohne richtige Ausbildung/Prüfung/Fahrpraxis mit Sondersignal durch die Gegend rasen zu lassen (ohne Vorgaben zu weiterer Qualifikation usw.), Damit haben viele ein Problem. während wenn ein Jugendlicher auch nur am Verteiler steht, der Untergang des Abendlandes zu drohen scheint? Der Untergang des Abendlandes droht bestimmt nicht ob jetzt unter 18-Jährige nicht oder doch an Einsätzen teilnehmen. In vielen Überlegungen zur Motivation älterer JF-Angehörigen und der ganzen "Übernahmethematik" wird über eine wie auch immer begrenzte Einsatztätigkeit mit einen ausbildungs/Lerneffekt für diese Altergruppe diskutiert, das ist durchaus löblich, es sollten dann aber klare Rahmenbedingungen geschaffen sein wie diese Tätigkeit aussehen sollte. Als Lückenbüßer, letztes Aufgebot oder zur Kompensierung einer zu geringen Tagesalarmstärke sollten die minderjährigen FW-Angehörigen m.M. nach aber nicht mißbraucht werden. Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | ||||
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