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RubrikWerk-/Betriebsfeuerwehr zurück
ThemaBetrieb ohne Arzt / Aufgabe Sanität3 Beiträge
AutorMatt8hia8s O8., Waldems / Hessen697227
Datum27.09.2011 10:30      MSG-Nr: [ 697227 ]1779 x gelesen

Moin,

das ist sicher schwierig jetzt von Deutschland auf die Schweiz zu übertragen. Hier bei uns gibt es diverse Gesetze und Richtlinien, die sowas regeln. Ich denke aber, wenn du es auf die "Bagatellen", wie Schnitt im Finger, umgeknickt oder so, beschränken willst, dann erfolgt das zumindest hier auch in ähnlicher Wiese.

Bei eigenständigen Transport in eine Klinik bzw. zum Durchgangsarzt sollte man aber drauf achten, wie zum einen die Nutzung von Privat-PKW für Dienstfahrten geregelt ist und zum anderen darauf, dass der Fahrer sich nicht gleichzeit um die Betreuung des Patienten kümmern kann/soll - also i.d.R. zu Dritt fahren, und am besten den Verletzten/Erkrankten nach hinten setzen, damit, wenn er dann doch kollabiert, der Fahrer nicht Probleme bekommt.

Gruß, otti


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 27.09.2011 10:19 Andy7 S.7, Rheinfelden / CH
 27.09.2011 10:30 Matt7hia7s O7., Waldems
 27.09.2011 15:12 Volk7er 7L., Erlangen

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