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Abrollbehälter
RubrikFeuerwehrtechnik zurück
ThemaFeuerwehr und Euro VI27 Beiträge
AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz697473
Datum29.09.2011 12:45      MSG-Nr: [ 697473 ]8408 x gelesen

Hallo,

Geschrieben von Ulrich CimolinoIn welchen Betriebszuständen funktioniert das Wirkprinzip des Euro-VI-Abgasreinigungsverfahren zuverlässig je nach Hersteller? Wie lange muss man damit mit welcher Drehzahl/Last fahren?

Spielt dies eine Rolle bei anderen Spezialfahrzeugen oder bei Privatnutzern von PKW, die überwiegend Kurzstrecken fahren und deren Motoren kaum auf Betriebstemperaturen kommen?

Geschrieben von Ulrich CimolinoErreicht das "die Fw" überhaupt? Wenn nein, wie wird das zwangssimuliert?

Dann müssen eben auch die FW-Fahrzeuge alle paar Wochen/Monate mal 50km über die AB getreten werden. Schadet bestimmt den Motoren insgesamt nicht. Muss jetzt auch schon so mancher PKW-Besitzer machen, wenn Rußfilter verbaut sind. Ist aber bei NFZ auch teilweise heute schon so bei Euro 4 und Euro 5.

Geschrieben von Ulrich CimolinoWie ist die Gesamtumweltbilanz für Fahrzeuge (und das ist nicht nur die Fw), die das nicht erreichen?

Wenn man danach fragen würde, hätte es weder die Verschrottungsprämien noch die (D)Um(m)weltplaketten jemals geben dürfen...

Geschrieben von Ulrich CimolinoWas passiert bei Notbetrieb (während der Filter-Regeneration?)? Wie lang dauert das, wie heiß wird der Abgasstrahl, was darf da nicht in der Gegend sein, halten das die Abgasabsauganlagen aus?

Alles Fragen, die sich nicht nur der Feuerwehr stellen. Zur Abgasabsaugung stellt sich die Frage, ob man die bei Euro6 und vorhandener Druckluftspeisung überhaupt noch benötigt. Bei uns wurde (kleines Gerätehaus, Umkleide in der Fahrzeughalle) bei einem Euro 4 und einem Altfahrzeug (beides Diesel) nur eine Drucklufterhaltung gefordert sowie der Ratschlag, die Motoren zumindest bei dem Altfahrzeug erst zu starten, wenn alle eingestiegen und abfahrbereit sind. Bei der Abgasabsaugung müßte es indes auch Erfahrungen von den Fahrzeugherstellern und von Werkstätten geben (die haben sowas auch für Prüfanlagen bzw. in der Werkstatt).

All das sind aber keine Gründe, hier mal wieder eine Feuerwehrausnahme zu schaffen. Dem Unternehmer bleibt auch nix anderes übrig, als Probleme nachhaltig zu lösen, denn der kann nicht mal schnell auf dem kurzen Dienstweg die Gesetze so anpassen, dass die Probleme nicht auftreten.

Auch vor Euro 5 gab es ja schon solche vermuteten Probleme. Letztlich ist außer ein paar kg Mehrgewicht (wobei in der gleichen Zeit durch andere Fahrgestelländerungen meist noch mehr dazukam) nicht sonderlich viel geblieben. Die anderen Probleme waren trotz Bedenken doch anscheinend auch da, zumindest für der größten Teil der Fahrzeuge, lösbar.

Gruß,
Michael



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