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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Gesetzlicher Unfallversicherungsschutz - auch für G26.3? | 2 Beiträge | ||
Autor | Dani8el 8R., Ulm / Baden-Württemberg | 697556 | ||
Datum | 30.09.2011 00:18 MSG-Nr: [ 697556 ] | 1188 x gelesen | ||
Hallo, da die arbeitsmedizinsche Vorsorgeuntersuchungen auf Veranlassung des Arbeitgebers bzw. der Feuerwehr durchgeführt werden, sind diese somit dem versicherten Bereich zuzuordnen. Für die Wege gilt dies entsprechend. Dies gilt jedoch nur für Unfälle, ein Herzinfarkt auf dem Ergometer dürfte kein Arbeitsunfall sein, da es sich hierbei nicht um einen Unfall (zeitlich begrenztes, von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis, das zu einem Gesundheitsschaden oder zum Tod führt) handelt, sondern um eine innere Ursache. Da werden sich im Einzelfall die Parteien vermutlich dann streiten. Solang mir das nicht passiert... :) Grüße Daniel | ||||
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