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Rubrik | Berufsfeuerwehr | zurück | ||
Thema | Voller Freizeitausgleich für Überschreitungen der Höchstarbeitszeit | 36 Beiträge | ||
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 697702 | ||
Datum | 01.10.2011 17:19 MSG-Nr: [ 697702 ] | 16447 x gelesen | ||
Mahlzeit. Geschrieben von Uwe Heide Feuerwehrbeamte, die in den Jahren bis 2006 wöchentlich im Durchschnitt 54 Stunden gearbeitet haben, können für die über 48 Wochenstunden hinausgehende Dienstzeit einen Anspruch auf Freizeitausgleich im vollen Umfang der zuviel geleisteten Stunden geltend machen. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig heute entschieden. Aus rein mathematischem Interesse: Das ist ein halbes Jahr Freizeitausgleich für jeden? Gruß, Henning | ||||
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