Rubrik | Berufsfeuerwehr |
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Thema | Voller Freizeitausgleich für Überschreitungen der Höchstarbeitszeit | 36 Beiträge |
Autor | Chri8sti8an 8T., Recklinghausen/ Fw. Herten / NRW | 697750 |
Datum | 02.10.2011 13:05 MSG-Nr: [ 697750 ] | 15721 x gelesen |
Hallo Bernd,
das Bundesvweraltungsgericht hat ja festgestellt, das mehr als 48h/ Woche nicht mehr zulässig sind. Dieser Urteilsspruch muss doch für ganz Deutschland gelten. Schliesslich war es eine grundsätzliche Frage, die behandelt wurde. Nicht wie lange darf der Beamte in NRW arbeiten seit...... Sondern...ist die überschreitung der nach EU Recht vorgegebenen 48h/Woche generell zulässig --> was schon vor längerem geklärt wurde. In dieser Verhandlung ging es im Detail ja nun darum, wie die zuviel geleistete Arbeitszeit berechnet wird (mit oder ohne Bereitschaftsanteile).
Das wurde geklärt (keine Bereitschaftsanteile) und ist somit geregelt.
Interessanter ist die Frage, wie die Dienststellen nun damit umgehen werden. Wer wird tätig, wer nicht, wer zahlt, wer gewährt Freizeitausgleich, was ist mit Pensionären, wie wird es dienstlich in Zukunft weitergehen?.......
Und die Opt Out Frage wird sicherlich noch geklärt werden müssen. Schliesslich wirst Du bei Opt Out nicht von deinem Dienstherrn gezwungen mehr zu leisten, sondern Du machst es aufgrund einem zwischen Dienstherrn und Arbeitnehmer geschlossenem Vertrag.
Gruß
Christian
Und wie bei allen anderen auch: Alles meine private Meinung!
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