| Rubrik | Kommunikationstechnik |
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| Thema | RLP schreibt landesweites Alarmierungsnetz aus | 9 Beiträge |
| Autor | Stef8an 8S., Birlenbach / Rheinland-Pfalz | 698248 |
| Datum | 07.10.2011 23:51 MSG-Nr: [ 698248 ] | 3354 x gelesen |
Landesbrand- und Katastrophenschutzgesetz
1. digitaler Meldeempfänger (2m Band, Pocsac Protokoll)
2. Dieselmotoremission
Feuerwehreinsatzzentrale, in RLP von jeder Verbandsgemeinde (VG) vor zuhaltende ortsfeste Führungseinrichtung
Digitaler Alarmumsetzer (im POGSAG-Netz)
Geschrieben von Ralf Rötter- RLP beauftragt zwar, die Netze gehen aber dann in die Verantwortung der Kreise über? Das ist nach dieser Rahmenbeschreibung beides möglich, könnte aber auch ein anderer Nutzungsberechtigter sein,
Als Bezugsberechtigte für das Alarmierungsnetz kommen insbesondere die nach LBKG und Rett.DG zuständigen Kommunen (Landkreise, kreisfreie Städte) und der Rettungsdienst in Betracht näheres regelt die Verdingungsunterlage, die gibts aber nur für an der Ausschreibung interessierte gegen Gebühr...ich glaube aber nicht das das Land davon Gebrauch machen wird
Geschrieben von Ralf Rötter- Versteht man hierunter nur das reine Netz oder auch die Meldeempfänger? Das ist ein Rahmenvertrag zum Bezug aller notwendigen Komponenten, also auch der DME oder DSE, dann bräuchte jede FEZ ja auch noch einen DAU
Geschrieben von Ralf RötterVerstehe ich die Ausführungszeit von 48 Monaten so, dass dann in 4 Jahren das Netz stehen muss? Nein, da -> Das Land Rheinland-Pfalz wird den Bezugsberechtigten den Aufbau ihrer digitalen Alarmierungsnetze auf Basis des ausgeschriebenen Rahmenvertrags empfehlen und hierzu ggf. auch einen gewissen finanziellen Anreiz bieten. Es besteht jedoch keine Abrufverpflichtung und dementsprechend auch kein Anspruch des Auftragnehmers, dass ein Abruf durch die Bezugsberechtigten aus diesem Rahmenvertrag auch tatsächlich erfolgt.
Grüße
Stefan
"In Ägypten haben früher 150.000 Leute 35 Jahre lang an einer Pyramide gearbeitet - aber bei uns arbeiten doppelt so viele Leute doppelt so lange allein an der Baugenehmigung." ...Frei nach Dieter Nuhr
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