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Rubrik | Feuerwehrtechnik | zurück | ||
Thema | Berechnungsgrundlage Bedarf an Löschpulver | 15 Beiträge | ||
Autor | Gerr8it 8L., Frankfurt / Hessen | 698553 | ||
Datum | 12.10.2011 09:11 MSG-Nr: [ 698553 ] | 4373 x gelesen | ||
Geschrieben von Oliver Roland Das ist mir neu. Woraus sollte dies resultieren? Weil sich die Brandlast ändert !?! und damit auch die erforderliche Anzahl an LE, Verhalten im Brandfall, Hinweise auf zusätzliche Gefährdungen durch neue Stoffe die im bisherigen Brandschutzplan nicht enthalten sind(R- und S- Sätze). Gebäudepläne mit Hinweise auf Gefährdungen. Reicht der Ex-schutz noch aus... Geschrieben von Oliver Roland Der "Grundschutz" im Lagerbereich ist ja über die BGR 133 abgedeckt. Wir möchten nur als Ergänzung bei größeren Ereignissen eine zentrale und ggf an anderer Stelle ebenfalls einsätzbare Variante prüfen. Das ging aus deinen Posts bisher nicht hervor, die sich ausschließlich auf das Lager, und die dortige Brandlast bezogen Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher. Albert Einstein | ||||
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