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Rubrik | Einsatz | zurück | ||
Thema | Mehrere Fehlalarme einer BMA: wie verhält sich die Feuerwehr richtig? | 65 Beiträge | ||
Autor | Klau8s S8., München / Bayern | 699375 | ||
Datum | 19.10.2011 14:51 MSG-Nr: [ 699375 ] | 14203 x gelesen | ||
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Geschrieben von Harald Schramke Auf keinen Fall irgendeinem MA des Betreibers gegenüber Anweisungen geben. Die FW ist ihm gegenüber nicht Weisungsbefugt und er kann nicht eingeschätzt werden, ob er wirklich die Brandwache geht, er einfach nach Hause geht, oder wenig später mit 2 Promille im Objekt liegt. Na Harald man kanns auch übertreiben, selbstverständlich lässt es sich auf ihn übertragen und das er wie ein normaler andere Mensch mit 2 Promille einen Notruf über 112 absetzen kann. Ich weiß nicht immer wovon ich rede, aber ich weiß, dass ich Recht habe. (M.A.) Alle angenehmen Dinge sind entweder unmoralisch, illegal oder machen dick. Alexander Woollcott Hier geschriebenes ist alles privat und nicht meines Dienstherrn's | ||||
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