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Rubrik | Einsatz | zurück | ||
Thema | Falsch verstandener Kopsgeist (war: anonyme Strafanzeige) | 11 Beiträge | ||
Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 699655 | ||
Datum | 21.10.2011 12:12 MSG-Nr: [ 699655 ] | 2858 x gelesen | ||
hallo, Geschrieben von Michael Kohout Ich versteh das Problem nicht, eine Anzeige heißt nicht, das jemand was falsch gemacht hat, sondern das jemand den Verdacht hat. Nicht mehr und nicht weniger. Wenn niemand was falsch gemacht hat gut. Wenn ja, auch gut aber dann bitte aufklären und was draus lernen. Ich versteht dieses Problem (leider) aus eigener Erfahrung. Die Ermittlungen können in manchen Fällen für die Betroffenen belastender sein als die mögliche Strafe. Wenn die Sache eingestellt wird bleibt - obwohl man unschuldig ist - einen Schaden. Daher sollte dem Anzeigeerstatter klar sein was er damit anrichten kann. MkG Jürgen Mayer Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de | ||||
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