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Thema | Falsch verstandener Kopsgeist (war: anonyme Strafanzeige) | 11 Beiträge |
Autor | Gerr8it 8L., Frankfurt / Hessen | 699661 |
Datum | 21.10.2011 12:42 MSG-Nr: [ 699661 ] | 2598 x gelesen |
1. Feuerwehrangehöriger (geschlechtsneutral)
2. Facharzt
3. Fachausbilder (JUH)
4. Feuerwehranwärter (Bayern)
Das Problem aus meiner Sicht ist vor allem, dass er durch diese Anzeige, die Aufklärung eher behindert als fördert. Nach der Anzeige wird wohl niemand der Betroffenen dazu bereit sein die getroffenen Maßnahmen hier oder an anderer Stelle darzulegen und zur Diskussion zu stellen.
Statt erfahrenen Feuerwehrleuten diskutieren jetzt eben Richter und Anwälte darüber. Ob die FA denen gegenüber offener sein werden als gegenüber Feuerwehrkollegen wage ich auch zu bezweifeln, wenn sie dadurch strafrechtliche Konsequenzen befürchten müssen.
Nicht falsch verstehen, natürlich kann derjenige klagen aber ob es der korrekte Schritt zur Aufarbeitung ist steht auf einem anderen Blatt
Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.
Albert Einstein
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| 21.10.2011 09:37 |
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Ingo7 H.7, Vockenhausen anonyme Strafanzeige - war: VU: Fahrer kann nicht befreit werden |
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Thor7ste7n B7., Schwetzingen |
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