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RubrikAtemschutz zurück
ThemaEinmaliger TÜV für Atemschutzwerkstatt / Kompressor3 Beiträge
AutorHara8ld 8S., Köln / NRW700089
Datum25.10.2011 11:21      MSG-Nr: [ 700089 ]1473 x gelesen

Also, um mal von der Industrieseite zu betrachten. Jeder ortsfeste* Druckbehälter muss vor der Erstinbetriebnahme an dem Ort eine Prüfung über sich ergehen lassen. In NRW durfte diese Prüfung vor 3 jahren nur der TÜV Industrieservice machen. Ich bin jetzt nicht so firm in Kompressoren für die Atemwerkstatt, aber ich könnte mir vorstellen das darin auch "versteckte" prüfpflichtige Behälter sind.
Diese Behälter werden dann in ein zentrales Register übernommen, über das die Prüfzyklen behördlich überwacht werden.

Hierdurch soll wohl verhindert werden, das der Behälter an einer ungeeigneten Stelle steht.

Quelle: Betriebssicherheitsverordnung

* Das mit dem Orsfest wird sehr steng ausgelegt. Der einfache Kompressor mit Stecker und auf Rollen ist das auch.



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 25.10.2011 07:25 ., Hohentengen a.H.
 25.10.2011 11:08 Andr7eas7 W.7, Schönau
 25.10.2011 11:21 Hara7ld 7S., Köln

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