Hallo zusammen,
in der SächsFwVO sind ja die Vorraussetzung für das erreichen des nächsthöheren Dienstgrades weitestgehend geregelt. Bei uns wird immer einmal jährlich zur JHV befördert. Da kommt es schonmal vor, das sich jemand in einem Jahr durch mehrere Lehrgänge weiter qualifiziert und dann trotz Beförderung nicht den Dienstgrad erhält der ihm laut SächsFwVO zusteht. Mir ist jedoch nicht ganz klar, ob zwischen einzelnen Beförderungen Wartefristen eingehalten werden müssen bzw. ob Dienstgrade auch gleich übersprungen werden können?
Wie werden das mit den Beförderungen bei euch gehandhabt?
Vielen Dank im Voraus für eure Antworten!
Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen |