Moin!
Friedrich Steiner schrieb :".. darf der eingehende Druck nicht unter 1,5 Bar sinken, da sonst die Wasserförderung zusammenbricht."
Unter Wasserförderung verstehe ich als FM das, das ich, zu welchem Zwecke auch immer, Wasser bewusst "befördere".
Und da ist es nun mal so, das die FP soviel Wasser fördert wie zufließt. Und zum zufließen benötige ich vor der ersten Pumpenstufe prinzipiell keinen Überdruck. Was aus dem rein rechnerisch bedeutsamen Wert der 1,5bar Überdruck bei "Nichtsaugbetrieb" alles wird kannst du weiter oben im Tread lesen (@Jürgen: Wie wärs denn neben dem Feuerwehrunwort auch den Feuerwehrmythos des Jahres zu prämieren ;-) )
Das:
Geschrieben von Michael BayerWeil die meisten nicht wissen, wo die 1,5 bar bei der Wasserentnahmne aus dem Leitungsnetz herkommen. Meines wissens, ist der mindest Eingangsdruck zum Schutz der Rohrleitungen und der anderen Verbraucher vorgesehen. Man geht davon aus das bei einem Eingangdruck von 1,5 bar (15 m Wassersäule) die meisten Verbraucher im Versorgungsgebiet (im Regelbetrieb) noch versorgt werden können.
ist eine ganz andere Baustelle!
Andererseits sind Versorgungsengpässe/-ausfälle aus öffentlicher Infrastrucktur nun mal nicht auszuschließen, und damit allg. Lebensrisiko (z.B. auch Stromausfälle, Ausfall Telefonnetz, selbst kurzfristig nötige Straßensperren, Zugausfälle, ....)
Ich kann VERSUCHEN daraus resultierende Schäden im Verhältniss zum Schadensereigniss so gering wie möglich zu halten. Aber ob das immer klappt? Bei manchem Einsatz habe ich da auch so meine Bedenken (z.B. eine Durchgangsstraße 1h dichtmachen weil jemand eine dünne Ölspur gezogen hat, Weltalarm mit 3 Trupps im IA bei Dachstuhlbrand im leerstehendem Abrissgebäude)
Das liegt dann aber m.E. nicht/nur in zweiter Linie auf meinem Tisch als Ma.
Wenn irgendwo ein ein weises Schild mit rotem Rand und schwarzen H steht, ist das ein zur Löschwasserentnahme vom Verpflichteten freigegebener Hydrant. Wenn es irgendwo auf regionaler Ebene Absprachen/Bitten/Weisungen gibt dem Hydrantennetz 1,5 bar "Gegendruck" zu lassen mag ich das verstehen (eigentlich aber nicht - und wenn dann nicht als Dauerlösung). In einer "übergreifenden" (Lehr-)Unterlage oder FwDV kann ich mich an diesen Passus aber nicht erinnern.
Das man das ggf. bei einer 80er Stichleitung zum Einödhof mit 400 Rindern beachten kann, wenn da nur der Hasenstall brennt, ist ein guter Einwurf. Wenns aber um mehr geht, sollten (müssen?) in der jeweiligen "Verbrauchertechnik" Sicherheiten eingebaut sein, die Schäden durch mangelnde Wasserlieferung über das öffentl. Netz verhindern.
Gruß Jan
... immer nur meine Meinung die hier geschrieben ist!
... angemeldete User dürfen Schreibfehler behalten wenn sie welche finden, unangemeldete Leser dürfen mich gern darauf ansprechen! ;-)
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