Hallo,
Geschrieben von Hubert K.Dazu gibt es in NRW einen Runderlass, das der Feuerwehrhelm als Kradhelm zugelassen ist. Keine Ahnugn ob der Runderlass noch gültig ist. Steht aber im "Steegmann".
Sinnvoll ist das aber trotzdem nicht.
Grüße,
Julian
Ich vertrete hier ausschließlich meine persönliche und private Meinung und nicht die der Organisation, der ich angehöre.
"Tradition ist nicht das Halten der Asche, sondern das Weitergeben der Flamme."
Thomas Morus
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