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Rubrik | Techn. Hilfeleistung | zurück | ||
Thema | Wiederverschließen einer Wohung nach Türöffnung durch Feuerwehr | 27 Beiträge | ||
Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 701483 | ||
Datum | 07.11.2011 19:40 MSG-Nr: [ 701483 ] | 9969 x gelesen | ||
Geschrieben von Alexander B. Oder ist dies womöglich Aufgabe der Polizei oder eines zu beauftragenden Schlüsseldienstes? Sollte man die Tür im Auftrage der Polizei aufgemacht haben, dann würde ich den schwarzen Peter mit dem Verschließen auch gleich wieder an diese weitergeben. Anders sieht es jedoch aus wenn die Feuerwehr im eigenen Aufgabenbereich diese Tür geöffnet hat. In einem Teil der Fälle dürfte es dann auch mit dem Einsetzen eines Zylinders nicht getan sein. Egal wie: Sollte keine andere Behörde (i.d.R. also die Pol) sie um alles Weitere kümmern wollen und die Eigner nicht anwesend sind, würde ich eine Fachfirma beauftragen das Objekt entsprechend zu sichern. Diese dürfte nämlich die dafür notwendige Expertise haben. MkG Marc | ||||
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