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Rubrik | Atemschutz | zurück | ||
Thema | Auswahl 7 Zulassungen von CSA Anzüge nach VFDB Richtlinie | 5 Beiträge | ||
Autor | Andr8é S8., Essen / NRW | 701624 | ||
Datum | 08.11.2011 17:14 MSG-Nr: [ 701624 ] | 3936 x gelesen | ||
Hallo Rudi, Geschrieben von Rudi E. 1.) Kann mir bitte jemand von Euch den Unterschied der beiden VFDB Zulassungen erklären? Nein, dann nur Dräger. Wenn man in die Liste der vfdb Richtlinien schaut. Aber warum bescahft ihr nach vfdb-RL, die EN-Norm ist viel wichtiger. Grundsätzlich empfehle ich einen Blick in die BGI/GUV-I 8675 "Auswahl von persönlicher Schutzausrüstung auf der Basis einer Gefährdungsbeurteilung für Einsätze bei deutschen Feuerwehren" D steht zwar auch etwas von RL 0802 drin. Aber ich empfehle die EN 943-2:2002 "Schutzkleidung für den Gebrauch gegen flüssige und gasförmige Chemikalien, einschließlich Flüssigkeitsaerosole und feste Partikeln Leistungsanforderungen für "gasdichte" (Typ 1) Chemikalienschutzanzüge für Notfallteams (ET)" einfach mal daneben zu legen. Geschrieben von Eser R. 2.) Der Vertreter der Fa. D. hat uns erklärt, dass die ATEX Zulassung nur bei Geräten gilt und nicht bei CSA Anzügen. Da hat er Recht. Geschrieben von Eser R. Ihren Anzug muss man nur vorher ``einmal Nass`` machen. Wenn er das als Hersteller genau so gesagt hat. Was ich aber nicht glaube. In der Anleitung steht dies in der Regel als Maßnahme zum Schutz vor statischer Aufladung. Gruß André Schaut mal vorbei: http://www.ABC-Gefahren.de/ jetzt auch mit Blog Dieser Beitrag spiegelt meine persönliche Meinung wieder! | ||||
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