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Rubrik | Berufsfeuerwehr | zurück | ||
Thema | Beförderungsrichtlinie BF HH | 14 Beiträge | ||
Autor | Bern8har8d G8., München / Bayern | 702078 | ||
Datum | 11.11.2011 15:03 MSG-Nr: [ 702078 ] | 4600 x gelesen | ||
jetzt kommt ein eventuell etwas unpopuläres Posting: Jaaa!!!!, Hamburg macht es genau richtig. Was sonst, als Leistung, sollte zu einer Beförderung führen? Das Befördern nach Dienstjahren und nicht nach Leiszung ist doch mit einer der Punkte, wieso das Beamtenwesen in der Öffentlichkeit kein allzu hohes Ansehen hat, oder? Es handelt sich hier ausschließlich um meine private Meinung. Sie kann durchaus von der meines Arbeitgebers, und/oder Vorgesetzten abweichen. Dies ist weder beabsichtigt, noch als beabsichtigt anzusehen. | ||||
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