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RubrikRettungsdienst zurück
ThemaBitte retten Sie mich nicht!18 Beiträge
AutorManu8el 8S., Dortmund / NRW703027
Datum18.11.2011 14:04      MSG-Nr: [ 703027 ]5248 x gelesen
Infos:
  • 18.11.11 Homepage des Herstellers des NOCPR-Stempels

  • Hi Matthias!

    Ich möchte deinen Beitrag gerne ergänzen:
    Geschrieben von Matthias O.und auch das wird, zumindest in Deutschland, und zumindest für nicht-ärztliches Personal, eine ähnliche Wirkung haben wie eine Patientenverfügung. Erstmal nämlich keine...
    Grundsätzlich sind die Patientenverfügungen bindend. Für Ärztliches, wie nicht-ärztliches Personal.
    Immerhin ist es ja der geäußerte Wille des Patienten. (und dessen Willen ist ja ersteinmal Pflicht (WAs ich im übrigen gut finde))

    Geschrieben von Matthias O.Denn so wie für die Patientenverfügung wird wohl auch für den Stempel im einzelfall zu prüfen sein, ob er für diese aktuelle Situation tatsächlich rechtlich bindend ist
    Dort liegt i.d.R. der Hase im Pfeffer begraben.
    Nicht, dass die Patientenverfügung nicht bindend wäre.
    Sondern dass man dem akut helfenden Personal keinen Vorwurf machen kann, wenn Sie die sachliche Prüfung [1] der Patientenverfügung (das dauert ja nicht unbedingt Tage, aber doch ein paar Minuten) hinter den akuten medizinischen Maßnahmen hintenanstehen lassen.
    (Ist ja auch klar: Fängt man mit der Reanimation an, kann man immer noch aufhören. Fängt man nicht an, hat man wichtige Zeit vergeudet...)

    Grüße

    Manuel, der im übrigen seine E-Mail bei dieser Gelegenheit in Erinnerung rufen möchte

    [1] Man hört auf Rettungsdienstfortbildungen ja immer wieder Geschichten, dass die Patientenverfügung ja böswillig von irgendwelchen Angehörigen gefälscht worden sein könnte. Ja dass deshalb auch erstmal notariell beglaubigte Patientenverfügungen nicht gelten könnten bis man den Notar zur Überprüfung kontaktiert habe.
    Auf der anderen Seite nehmen diese aber auch vollkommen unkritisch Patientenunterlagen, Medikamentenliste u.ä. entgegen und bauen darauf ihre Maßnahmen auf. Damit hätte der böswillige angehörige mit Krimineller Energie auch genügend Potential, sofern er unbedingt den Rettungsdienst dabei haben wollen würden.
    Ob dem Rettungspersonal überhaupt einen strafrechtlichen Vorwuf machen kann, wenn es auf eine brauchbar gemachte, plausible Fälschung hereinfällt ist im übrigen sehr fraglich.



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     18.11.2011 13:39 Jürg7en 7M., Weinstadt
     18.11.2011 13:45 Stef7an 7B., Lincoln
     18.11.2011 13:51 ., Thierstein und Magdeburg
     18.11.2011 13:55 Chri7sti7an 7B., Neuenhaus
     18.11.2011 15:18 ., Frankfurt
     19.11.2011 07:46 Jörg7 S.7, Neukirchen
     19.11.2011 14:14 ., Thierstein und Magdeburg
     19.11.2011 15:21 Jörg7 S.7, Neukirchen
     19.11.2011 14:19 ., Frankfurt
     18.11.2011 13:54 Matt7hia7s O7., Waldems
     18.11.2011 14:04 ., Dortmund
     18.11.2011 13:54 ., Dortmund
     18.11.2011 15:21 ., Flensburg
     18.11.2011 17:28 Knut7 K.7, Nordendorf
     18.11.2011 18:22 ., Flensburg
     18.11.2011 19:25 Knut7 K.7, Nordendorf
     19.11.2011 08:24 ., Dinslaken
     19.11.2011 08:50 ., Bad Hersfeld

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