Moin,
Geschrieben von Julian H.Gibt es in BaWü Landkreise, die den Rettungsdienst selbst durchführen bzw. einzelne Wachen selber betreiben?
ist m.W. eher unüblich. Im enstprechenden Landesrettungsdienstgesetz steht zur "Vergabe" bei Ausweitungen der Vorhaltung usw. folgendes:
Geschrieben von ---RDG NW § 2---
Trägerschaft und Durchführung des Rettungsdienstes
(1) Das Ministerium für Arbeit und Soziales schließt auf Landesebene mit dem Arbeiter-Samariter-Bund, dem Deutschen Roten Kreuz und seiner Bergwacht Württemberg, der Johanniter-Unfall-Hilfe und dem Malteser-Hilfsdienst, ferner mit der Deutschen Rettungsflugwacht, der Bergwacht Schwarzwald und der Deutschen Lebensrettungsgesellschaft sowie bei Bedarf mit anderen Stellen (Leistungsträger) Vereinbarungen über die bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung mit leistungsfähigen Einrichtungen des Rettungsdienstes, soweit diese hierzu bereit und in der Lage sind.
(2) Die Notfallrettung wird von den in Absatz 1 genannten Rettungsdienstorganisationen, mit denen das Ministerium für Arbeit und Soziales Rahmenvereinbarungen geschlossen hat, wahrgenommen. Die Aufgabe der Notfallrettung kann bei Bedarf im Rahmen einer Vereinbarung nach Absatz 1 auch anderen Stellen übertragen werden. Die in Absatz 1 genannten Rettungsdienstorganisationen sollen bei Bedarf auf Bereichsebene Kooperationsvereinbarungen mit anderen Stellen abschließen. Diese werden dadurch Leistungsträger im jeweiligen Rettungsdienstbereich. Der Krankentransport wird von den Leistungsträgern nach Absatz 1 und von privaten Krankentransportunternehmern auf der Grundlage einer Genehmigung nach § 15 durchgeführt. Die Wahrnehmung der Aufgabe der Hilfeleistung der Feuerwehr in der Wasserrettung auf der Grundlage von § 2 Feuerwehrgesetz bleibt unberührt.
[...]
"You can't be a real country unless you have a Beer and an airline. It helps if you have some kind of a football team, or some nuclear weapons, but at the very least you need a Beer!" Frank Zappa
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