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Rubrik | Kommunikationstechnik | zurück | ||
Thema | OPTA Regelung in NRW | 89 Beiträge | ||
Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 703729 | ||
Datum | 23.11.2011 09:14 MSG-Nr: [ 703729 ] | 24900 x gelesen | ||
Geschrieben von Mario D. - Ob als Florian Musterstadt 3 LF 20 1 ein LF 20 nach Norm 2011 oder ein TLF 16/25 aus den 1970ern um die Ecke rollt ist der Nachbarwehr noch bekannt, aber überörtlich? und? Da kommt ein Auto mit einer Löschwassermenge von zwischen 1600 und 4000 L Wasser, die sich nicht aus einer (oder mit der alten zwei) Norm(en) ergibt, sondern nur aus der Wasservorliebe der Wehrleitung. Der Rest sind Schläuche und Personal. Alles andere: unkalkulierbar... Geschrieben von Mario D. Mal schauen, was aus dem NRW-OPTA-Erlass wird. Wenn ich mir anschaue wie der Uniform-Erlass von 2009 so interpretiert wird macht am Ende eh wieder jeder was er will :-) ja, so wie immer halt, nur hat das hier weitaus heftigere Konsequenzen für alle... ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | ||||
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