Rubrik | Atemschutz |
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Thema | Dokumentation vom Atemschutzeinsatz | 20 Beiträge |
Autor | Thom8as 8B., Korntal-Münchingen / Baden-Württemberg | 704737 |
Datum | 30.11.2011 08:24 MSG-Nr: [ 704737 ] | 7762 x gelesen |
Vereinigung zur Förderung des deutschen Brandschutzes
1. Feuerwehrangehöriger (geschlechtsneutral)
2. Facharzt
3. Fachausbilder (JUH)
4. Feuerwehranwärter (Bayern)
Hallo,
nur weil Bernds Link etwas untergeht, hier nochmals kurz ausführlicher. Die Notwendigkeit des Gerätenachweises ergibt sich aus dem von ihm angeführten gemeinsamen Merkblatt der vfdb und der DGUV, die sich wiederum auf die Gebrauchsanleitungen der Hersteller beziehen.
Demnach ist nach dem Einsatz der Verwendungs- und Prüfnachweis von einem benannten FA zu dokumentieren.
Also zusammenfassend:
- ja, die Dokumentation hat so zu erfolgen
- nein, es ist nicht Aufgabe der Atemschutzüberwachung
- nein, die Dokumentation hat erst nach dem Einsatz zu erfolgen.
Thomas
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| 29.11.2011 20:14 |
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Jann7 F.7, Leer - Bingum |
| 29.11.2011 20:29 |
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Andr7é P7., Schönwalde (BAR) <-> Magdeburg | |