Hoi,
Geschrieben von Jann F.wir sind darauf hingewiesen worden, das von der Atemschutzüberwachung dokumentiert werden muss, welche Maske, Trageplatte, Flasche und Lungenautomat von dem jeweiligen AGT getragen wird
Aus meiner Sicht stimmt das so nicht. Wie schon mehrfach geschrieben wurde, gibt es einen Gerätenachweis, der zu führen ist. Das kann aber durchaus nach dem Einsatz erfolgen und hat mit der Aufgabe "Atemschutzüberwachung" erstmal nicht das geringste zu tun.
Geschrieben von Jann F.Würde gerne wissen wo so etwas steht.
Die FwDv7 ist da leider etwas undeutlich. Es gibt da nur, neben den bekannten Ausführungen zur Zeitregistrierung einen Satz "Für den Atemschutznachweis sind der Name des Atemschutzgeräteträgers, das Datum, der
Einsatzort, die Art des Gerätes sowie die Atemschutzeinsatzzeit zu registrieren." Mehr nicht.
Im Anhang zur DV findet sich dann noch "Atemschutzüberwachung ist die Gesamtheit aller Maßnahmen zur Kontrolle und zur Unterstützung
der unter Atemschutz vorgehenden Trupps; sie beinhaltet insbesondere die Registrierung
und die Zeitüberwachung des Atemschutzeinsatzes."
Meiner Meinung nach hat die Aufgabe "Gerätenachweis" nichts mit "zur Kontrolle und zur Unterstützung der [..] vorgehenden Trupps" zu tun. Im Gegenteil: Sie lenkt vom Wesentlichen ab.
Zu Deiner Frage: Dass die ASÜ Gerätenachweise führen soll steht nach meinem Dafürhalten ganz sicher so nirgendwo. Genausowenig steht irgendwo, dass man die Erfassung der getragenen Geräte VOR dem Einsatz durchführen muss.
Hth
Ingoo
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"Der Erfolg der Kommunikation misst sich an dem Verstandenen, nicht an dem Gesagten." [Unbekannt]
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