Rubrik | Atemschutz |
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Thema | Dokumentation vom Atemschutzeinsatz | 20 Beiträge |
Autor | Hein8ric8h B8., Osnabrück / Niedersachsen | 704806 |
Datum | 30.11.2011 16:53 MSG-Nr: [ 704806 ] | 7558 x gelesen |
Dienstvorschrift
Geschrieben von Achim N.Würde doch den Einsatz behindern wenn man davor, solche in meinen Augen eher bürokratischen Sachen klären muss. Abgesehen davon, dass natürlich schon dokumentiert werden muss.
Ich gehe doch mal davon aus, das dokomentiert ist, welche Gerätegrundeinheit mit welcher Flasche und welchem Lungenautomaten verbaut und geprüft worden ist und auf wo es liegt (wenn nicht, ginge zumindest bei uns das große Suchen los, wenn die Komponenten zur Prüfung dran sind).
Da wir die Masken zwar auf dem Fahrzeug (logisch) bzw die Brillenträger eigene haben, sind sie nicht einem Gerät fest zugeordnet. Wir erfassen wir also nicht, wer jetzt konkret welche Maske mit welchem Gerät aufgehabt hat. Nach dem Einsatz wird nur im Atemschutznachweis des Trägers die Geräteart (z. T. auch Typ), Einsatzort, -art und -dauer erfasst. Parallel erfasst die Atemschutzwerkstatt bei der Prüfung nach dem Einsatz wo das Gerät benutzt wurde.
Mehr verlangt die DV 7 auch nicht.
Gruß
Heinrich
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| 29.11.2011 20:14 |
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Jann7 F.7, Leer - Bingum |
| 29.11.2011 20:29 |
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Andr7é P7., Schönwalde (BAR) <-> Magdeburg | |