Rubrik | vorbeug. Brandschutz |
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Thema | neuer Werbespot -Rettungsgasse- | 17 Beiträge |
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 705079 |
Datum | 02.12.2011 21:11 MSG-Nr: [ 705079 ] | 3792 x gelesen |
Infos: | 26.02.16 Kampagne: Rettungsgasse rettet Leben
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Mahlzeit.
Geschrieben von Peter M.Auf eine dezente "Schlamperei" darf ich noch hinweisen:
Der Pannenstreifen darf gem. § 46 Abs. 4 lit. d STVO nach wie vor nicht befahren werden...
[...]
..nur ist die Ausschussfeststellung nicht kundmachungspflichtig, die Berichterstattung im Nationalrat auch nicht - wird in der Praxis noch lustig
Da erwarte ich keine Probleme.
Von einem "zusätzlichen Fahrstreifen" kann keine Rede sein, und die Praxis hierzulande zeigt sowieso, dass die Rettungsgasse erst (endgültig) gebildet wird, wenn sich ein Einsatzfahrzeug nähert. Das ist zwar in der Theorie nicht ganz korrekt, aber in der Praxis wohl nicht anders zu handhaben.
Was die Formalität angeht: Die spezielle Regelung zur Bildung der Rettungsgasse hat Vorrang vor der allgemeinen Regelung, den Standstreifen nicht zu benutzen. Das dürfte doch in Österreich juristisch nicht anders sein als hier?
Gruß,
Henning
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| 01.12.2011 16:15 |
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., Bergkamen (NRW) | |