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Rubrik | Einsatz | zurück | ||
Thema | Gaffen extrem | 155 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 705133 | ||
Datum | 03.12.2011 13:50 MSG-Nr: [ 705133 ] | 25422 x gelesen | ||
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Geschrieben von Carsten S. ...z.B. dass ich mich sehr darüber freue, dass endlich mal einer erwischt worden ist, weil... Aber nicht wegen der Firmaufnahmen. Denn die sind absolut legal. Von öffentlichem rund aufgenommene Bilder. Geschrieben von Carsten S. 1. mehrere Leute genug Zivilcourage besaßen um ihn an seinem Tun zu hindern und er nicht unerkannt entkommen ist Das ist schön. aber wenn der Filmende einfach ruhig geblieben wäre, weiter gefilmt hätte und niemanden bedroht hätte, dann hätte es keine Rechtsgrundlage gegeben, gegen ihn vorzugehen. Hätten die anderen ihn dann angefaßt, bedroht, angegriffen, dann hätte er wiederum rechtlich gegen diese vorgehen können. Geschrieben von Carsten S. 2. er sich sogar gegenüber der Staatsgewalt so uneinsichtig sah, dass jetzt gegen ihn ermittelt wird. Aber auch da nicht wegen des Filmens, sondern wegen der Bedrohung und der Widerstandshandlung. Auch die Polizei hätte keine Handhabe gegen jemanden gehabt, der in einem Zug sitzt und daraus Filmaufnahmen anfertigt. Das alles mag man als moralisch fragwürdig ansehen. Aber das Filmen einer Leicht ist in D nicht strafbar. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau | ||||
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