Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Feuerwehrführerschein + Anhänger ? | 45 Beiträge |
Autor | Hara8ld 8H., Erfurt / Thüringen | 705301 |
Datum | 04.12.2011 20:23 MSG-Nr: [ 705301 ] | 9938 x gelesen |
Infos: | 04.12.11 FFw Röthlein
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Geschrieben von Michael K.
... ich war der Meinung die 7,5t Version, solle dem C1 entsprechen und nach 2 jahren auch in diesen Umgeschrieben werden können, zumindest in BaWü.
Sorry, aber mit der Umschreibung liegst du falsch, sowohl in BaWü als auch bundesweit.
Ursprünglich war die Umschreibung beim "Feuerwehrführerschein" angedacht als Maßnahme zur "Förderung des Ehrenamtes".
In der jetzigen Fassung des StVG ist dies nicht mehr drin. D.h., mit der Fahrberechtigung darf nur im Feuerwehrdienst gefahren werden. Aus der "Förderung des Ehrenamtes" ist eine "Kostenentlastung der Kommunen" geworden, die die Ausbildungskosten für die "ordentliche Fahrerlaubnis" ihrer Feuerwehrangehörigen sparen.
:-(
Mit kameradschaftlichen Grüßen
Harald
Das ist meine private Meinung!
Diese habe ich mir gebildet unter Nutzung der mir bisher zugänglichen Informationen.
Ich bin bereit, meine Meinung zu ändern, aber nur aufgrund von überzeugenden Tatsachen, nicht jedoch wegen unbewiesener Behauptungen.
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| 04.12.2011 14:02 |
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Jürg7en 7M., Weinstadt |
| 04.12.2011 14:04 |
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Joch7en 7P., Edingen-Neckarhausen |
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., Lüneburg | |