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Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
Thema | Fahrzeugarten (war: Kommune verweigert Zulassung) | 4 Beiträge | ||
Autor | Mich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW | 705335 | ||
Datum | 04.12.2011 22:24 MSG-Nr: [ 705335 ] | 1547 x gelesen | ||
§19(2a) StVZO § 19 Abs. 2a (Betriebserlaubnis für ausgemusterte Fahrzeuge der Bundeswehr, des Bundesgrenzschutzes, der Polizei, der Feuerwehr oder des Katastrophenschutzes) Die Betriebserlaubnis erlischt nicht für Fahrzeuge, die nach ihrer Bauart speziell für militärische oder polizeiliche Zwecke sowie für Zwecke des Brandschutzes oder des Katastrophenschutzes bestimmt sind, wenn diese bereits am 28. Februar 1999 nicht mehr für das Militär, den Bundesgrenzschutz, die Polizei, den Brand- oder den Katastrophenschutz zugelassen oder eingesetzt, sondern für einen anderen Halter zugelassen waren. mit freundlichen Grüßen Michael Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-) Denkt daran: "He Mann, die Intelligenz verfolgt euch, aber ihr seid schneller" | ||||
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