Rubrik | Recht + Feuerwehr |
zurück
|
Thema | Feuerwehrführerschein + Anhänger ? | 45 Beiträge |
Autor | Hara8ld 8H., Erfurt / Thüringen | 705340 |
Datum | 04.12.2011 23:18 MSG-Nr: [ 705340 ] | 9754 x gelesen |
Infos: | 04.12.11 FFw Röthlein
|
1. Freiwillige Feuerwehr
2. Feuerwehrfrau
Geschrieben von Andreas B.Falls das stimmt, ist diese Maßnahme enttarnt!
Es stimmt!
Jeder kann sich davon überzeugen, wenn er das aktuelle Straßenverkehrsgesetz liest.
Da steht nichts mehr drin von Umschreibung usw.
Diese Regelungen sollten in der Fahrerlaubnisverordnung geregelt werden.
Die wurde jedoch nicht verändert. Vielmehr wurde eine "Fahrberechtigung" eingeführt, die mit einer Fahrerlaubnis bzw. einem Führerschein nichts zu tun hat.
Leider ist diese "Kleinigkeit" im Bereich der FF kaum bekannt. Dort kennt man nur die alten Ziele des DFV.
Beim Jubel um die Fahrberechtigung seitens einiger Verbände kommt diese Info leider nicht mit rüber.
Mit kameradschaftlichen Grüßen
Harald
Das ist meine private Meinung!
Diese habe ich mir gebildet unter Nutzung der mir bisher zugänglichen Informationen.
Ich bin bereit, meine Meinung zu ändern, aber nur aufgrund von überzeugenden Tatsachen, nicht jedoch wegen unbewiesener Behauptungen.
Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen |
<< [Master] | antworten | |
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren |
|
| 04.12.2011 14:02 |
|
Jürg7en 7M., Weinstadt |
| 04.12.2011 14:04 |
|
Joch7en 7P., Edingen-Neckarhausen |
| 04.12.2011 14:29 |
|
., Lüneburg | |