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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Feuerwehrführerschein + Anhänger ? | 45 Beiträge | ||
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 705399 | ||
Datum | 05.12.2011 13:45 MSG-Nr: [ 705399 ] | 9574 x gelesen | ||
Infos: | ||||
Mahlzit, Geschrieben von Michael W. da Feuerwehreinsätze soweit mir bekannt per Ausnahmeregelung auch in Klasse T fallen, wenn das Fahrzeug bzw. Gespann die sonstigen Klasse-T-Voraussetzungen erfüllt. So wie ich die StVOuaVsAusnV 2 verstehe, muss man da noch ein paar Nebenbedingungen erfüllen. Ich hatte das hier ja schon angeschnitten. (und für mich ist immer noch die Frage offen, ob man bei potentiell betroffenen Feuerwehren diese Spielregeln überhaupt kennt?!) Gruß, Henning | ||||
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