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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Feuerwehrführerschein + Anhänger ? | 45 Beiträge | ||
Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 705405 | ||
Datum | 05.12.2011 14:05 MSG-Nr: [ 705405 ] | 9543 x gelesen | ||
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Hallo, Geschrieben von Henning K. So wie ich die StVOuaVsAusnV 2 verstehe, muss man da noch ein paar Nebenbedingungen erfüllen. Ok, stimmt. Anscheinend ist die Ausnahme "Feuerwehr" nur in dieser VO erwähnt und wie du richtig schreibst, mit der Auflage "25km/h" und "mindestens 18 Jahre alt" verbunden. Vermutlich wissen das die wenigsten im Bereich der TSA-Wehren. Hier wäre im übrigen eine vernünftige Ausnahmeregelung im Umfang des kompletten L- bzw. T-Führerschein am sinnvollsten gewesen, immerhin wurden ja schon diverse Bereiche den LoF-Zwecken dieser Führerscheine zugeordnet, so u.a. Fahrten im Bereich von Werkstätten zur Überprüfung des technischen Zustandes. Warum nicht auch Feuerwehrübungen/-einsätze? Gruß, Michael | ||||
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