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Rubrik | Übung | zurück | ||
Thema | alte Pulverlöscher | 9 Beiträge | ||
Autor | Olaf8 W.8, Kiel / Schleswig-Holstein | 705588 | ||
Datum | 06.12.2011 17:25 MSG-Nr: [ 705588 ] | 3807 x gelesen | ||
Hallo, ich denke mal, wenn Sie schreiben das sich eine Wartung / Prüfung nicht mehr lohnt handelt es sich um sog. Dauerdrucklöscher. Viele Firmen mögen den Dauerdrucklöscher nicht da bei einer (richtigen) Wartung der Betriebsdruck erst abgelassen werden muss, um den Feuerlöscher auch von innen zu prüfen. Eine Wartung, wo der Prüfer nur den Druck mit seinem Manometer misst, reicht für eine ordnungsgemäße Wartung nicht aus, da der Prüfer ja kein Ultraschallblick hat und in den Behälter schauen kann ob dieser nicht vielleicht von innen angerostet ist oder ob vielleicht das Steigrohr lose ist. Früher musste der Dauerdrucklöscher zudem alle 10 Jahre vom TÜV abgenommen werden, dieser TÜV war meistens teurer als ein neuer Dauerdrucklöscher. Den TÜV dürfen jetzt auch die Prüfer machen welche die Zusatzausbildung zur befähigten Person nach Betr.Sich.V. gemacht haben. Ich in der Meinung das das Üben mit sog. Aufladelöschern grundsätzlich mit einem gewissen Risiko verbunden ist. Ich persönlich sondere alle Aufladelöscher welche über 25 Jahre (bei Feuerlöschern von der Fa. Gloria 20 Jahre) alt sind aus und mache diese drucklos, für Übungen werden nur Dauerdrucklöscher verwendet. Die Regelung das ein Aufladelöscher nach 25 Jahren ausgesondert werden muss ist falsch. Es ist lediglich eine empfehlung. Sollte ein Prüfer allerdings einen Feuerlöscher weiterhin Prüfen und mit diesem Gerät passiert etwas, haftet der Prüfer! | ||||
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