Geschrieben von Ulrich C.Mittelschaumrohr vor? Im Leben nicht!
Ah, alle guten Dinge sind drei(Schaumthreads):-) Für die bisher Unentschlossenen.
Der Tod stellt aus versorgungsrechtlicher Sicht die stärkste Form der Dienstunfähigkeit dar.
Nach dem Abkoten bleibt der Kothaufen grundsätzlich eine selbstständige bewegliche Sache, er wird nicht durch Verbinden oder Vermischen untrennbarer Bestandteil des Wiesengrundstücks, der Eigentümer des Wiesengrundstücks erwirbt also nicht automatisch Eigentum am Hundekot. (Fallbeispiel der Deutschen Verwaltungspraxis)
Hier geschriebenes ist alles privat und nicht meines Dienstherrn's
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